Aufenthaltsgenehmigung in Polen

Wie bekommt man eine Aufenthaltskarte?

Die Aufenthaltskarte ist ein offizielles Dokument, das das Recht eines ausländischen Bürgers bestätigt, auf dem Gebiet der Republik Polen zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Es handelt sich um eine Aufenthaltsgenehmigung. Je nach Art kann es sich um einen temporären oder permanenten Aufenthalt handeln.

Die Bescheinigung enthält Informationen über die betreffende Person und bestätigt die Legalität des Aufenthalts in Polen. Sie ähnelt dem internen Pass eines EU-Bürgers. Neben den Textinformationen enthält sie ein Foto, die Biometrie des Inhabers und die PESEL-Nummer.

Die polnische Karta pobytu hat gleichzeitig die Funktion eines Visums. Das bedeutet, dass ein Ausländer mit diesem Dokument von der Notwendigkeit befreit ist, eine Einreiseerlaubnis zu erhalten – beim Grenzübertritt genügt es, dem Beamten seinen ausländischen Pass und die Plastikkarte vorzuzeigen.

Der Antrag auf die Aufenthaltskarte muss gestellt werden, wenn Sie beabsichtigen, länger als 3 Monate in Polen zu leben und Ihr Hauptzweck die Beschäftigung ist.

Ein Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis muss persönlich beim Hauptamt der Regionalverwaltung (Urząd Wojewódzki) oder per Post eingereicht werden, und zwar spätestens am letzten gesetzlichen Tag des Aufenthalts in Polen. Es ist zu beachten, dass das Datum der Einreichung des Beitrags zur Aufenthaltskarte als Tag der Einreichung bei der Post oder, wenn Sie den Antrag persönlich beim Amt einreichen, gilt.

Wenn Sie den Antrag rechtzeitig einreichen und es keine formalen Mängel darin gibt oder Sie innerhalb der von uns festgelegten Frist berichten/ausweisen, ist Ihr Aufenthalt vom Tag der Einreichung des Antrags bis zum Tag, an dem die Entscheidung in dieser Angelegenheit rechtskräftig wird, legal. Denken Sie daran, dass Sie, wenn Sie die Adresse Ihres Wohnsitzes und Arbeitgebers während der laufenden Prüfung des Falls ändern, dies unbedingt melden müssen.

Einzureichende Unterlagen:

Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis (Wniosek o pobyt czasowy). Das Formular wird von Ihnen ausgefüllt und nur auf Polnisch.
Anhang Nr. 1 zum Antrag (Załącznik nr 1 od pracodawcy). Der Antrag wird vom Arbeitgeber ausgefüllt. Das Formular muss von einer Person unterschrieben werden, die das Recht hat, das Unternehmen zu vertreten, entsprechend dem Eintrag im KRS. Für Einzelpersonen, die ein Einzelunternehmen betreiben, ist die Unterschrift des Unternehmensinhabers erforderlich. Im Gegenzug benötigen Unternehmen die Unterschriften aller ihrer Mitglieder, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor (zur Information).
Eine Fotokopie eines gültigen Reisedokuments (Original zum Abgleich).
4 biometrische Fotos, wie im Pass, die nicht älter als 6 Monate sind. Ein Ausländer, der aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt, kann dem Antrag ein Foto von sich mit der Kopfbedeckung beifügen, wenn das Bild der Person vollständig sichtbar ist. In diesem Fall wird dem Antrag eine Erklärung des Ausländers über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft beigefügt.
Bestätigung (Original) der Zahlung in Höhe von 440,00 PLN auf das Konto der Stadtverwaltung. Im Verwendungszweck der Überweisung muss der Name der Person angegeben werden, die den Beitrag zur Aufenthaltskarte leistet.
Arbeitsmarktest (Informacja o rynku pracy). Dem Antrag sollte das Originalschreiben des zuständigen Bürgermeisters in Verbindung mit Ihrem Hauptarbeitsort beiliegen. Das Schreiben darf nicht später als 180 Tage vor der Zahlung an die Aufenthaltskarte ausgestellt worden sein. Wenn Sie von der Vorlage des Schreibens des Bürgermeisters befreit sind, fügen Sie Dokumente bei, die dies belegen. Denken Sie daran, dass die Bedingungen im Schreiben des Bürgermeisters mit den Bedingungen im Anhang Nr. 1 zu Ihrem Beitrag übereinstimmen müssen. Berufe, die von der Notwendigkeit befreit sind, das Schreiben des Bürgermeisters im Gebiet Ihres Wojewodschafts vorzulegen, finden Sie auf der Website der Regionalverwaltung.
Dokumente, die das Vorhandensein einer Krankenversicherung

 gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. August 2004 über staatlich finanzierte medizinische Dienstleistungen oder eine Bestätigung der Deckung von Krankheitskosten im Gebiet der Republik Polen bestätigen, wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten.
Erklärung über die Geschäftstätigkeit.
Wenn Sie in einer regulierten Tätigkeit arbeiten (ein regulierter Beruf, der den Erwerb einer Qualifikation erfordert), fügen Sie dem Antrag Dokumente bei, die das Vorhandensein einer formalen Qualifikation (Recht auf den Beruf, Führerschein, Befähigungsnachweis) bestätigen.
Bescheinigungen des Arbeitgebers über die Dauer der Arbeit beim Arbeitgeber des Kunden, mit Angabe des Enddatums von 18 Monaten Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber (im Falle einer Anstellung über eine Arbeitsvermittlung).
Wenn die Ausübung der Arbeit auf dem Gebiet der Republik Polen auf der Ausübung einer Funktion im Vorstand einer juristischen Person beruht, die im Unternehmensregister eingetragen ist, und der Ausländer keine Anteile oder Beteiligungen hat – Dokumente, die bestätigen, dass die juristische Person die Arbeit zuweist, die relevanten Bedingungen erfüllt – die Information betrifft – eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Geschäftstätigkeit, wird weiter unten unter Temporäre Aufenthaltserlaubnis – Wirtschaftstätigkeit) angegeben.
Sie können dem Antrag auch Informationen über die Adresse beifügen, die auf der Aufenthaltskarte angegeben werden soll, sowie eine Bestätigung (Original) der Zahlung der Gebühr für die Ausstellung der Schlagkarte in Höhe von 100,00 PLN auf das Konto der Gemeinde (Stadtrat). Im Verwendungszweck der Überweisung geben Sie den Namen und Vornamen der Person an, die die Ausstellung der Karte beantragt. Wenn es notwendig ist, die dem Organ im Fall Ihres Beitrags zur Verfügung stehenden Beweise zu klären, kann der Ausländer während der Überprüfung des Falls aufgefordert werden, andere Dokumente vorzulegen oder Beweise abzulegen, die die im Antrag (Beitrag zur Karte) angegebenen Umstände bestätigen.
Wichtig! Eine Aufenthaltsgenehmigung (Aufenthaltskarte) wird für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren ausgestellt. Die Dauer der Genehmigung hängt in erster Linie von dem Zeitraum ab, für den der Arbeitgeber beabsichtigt, Ihnen Arbeit anzuvertrauen.

Die Genehmigung gibt das Recht, nur unter den darin angegebenen Bedingungen in Polen zu arbeiten. Sie können nicht für einen anderen Arbeitgeber auf derselben Grundlage arbeiten. Ausnahme sind Genehmigungen, die in Fällen ausgestellt wurden, in denen Sie von der Verpflichtung zur Arbeitserlaubnis befreit sind.

Es ist Ihre Pflicht, den Wojewoden, der Ihre Genehmigung ausgestellt hat, innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses über den Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu informieren. Wenn Sie für einen anderen Arbeitgeber arbeiten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Änderung der temporären Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung stellen. Wenn Sie keinen Antrag auf Änderung Ihrer temporären Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung oder einen neuen Antrag auf temporären Aufenthalt und Arbeit oder eine Änderung der Entscheidung gestellt haben, beginnen wir das Verfahren zur Aufhebung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, da der Zweck Ihres Aufenthalts, den Sie bei der Einreichung Ihres Antrags auf temporären Aufenthalt angegeben haben, nicht mehr besteht. Wenn Sie dies nicht tun, kann der Wojewode die Änderung / Erteilung einer anderen temporären Aufenthaltsgenehmigung ablehnen.

Suchen Sie Arbeit?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne und finden das passende Jobangebot für Sie.